Anwendungsbereiche des AGG
- Arbeitsleben: Bewerbung, Einstellung, Beförderung, Kündigung
- Zivilrecht: Zugang zu Gütern und Dienstleistungen (Restaurants, Geschäfte, Fitnessstudios)
- Wohnen: Vermietung von Wohnraum
Neben Personenstandsrecht und Arbeitsrecht gibt es weitere Bereiche, in denen Trans* Menschen auf rechtliche Fragen stoßen: Familienrecht, Datenschutz und Diskriminierungsschutz.
Im Familienrecht können Trans* Menschen auf besondere Herausforderungen stoßen, insbesondere bei:
Das Kindeswohl ist der zentrale Maßstab in allen familienrechtlichen Entscheidungen. Die Transidentität eines Elternteils ist kein Grund, das Sorge- oder Umgangsrecht einzuschränken. Sollten Gerichte dennoch Vorurteile zeigen, ist anwaltliche Unterstützung durch spezialisierte Familienrechtsanwält*innen ratsam.
Nach der Änderung von Vornamen und/oder Geschlechtseintrag haben Trans* Menschen das Recht, entsprechend ihrem neuen Namen und Geschlecht angesprochen zu werden. Dies gilt:
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) seit November 2024 ist die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag beim Standesamt deutlich einfacher geworden. Nach der Änderung müssen alle Stellen die neuen Daten verwenden.
Der Hinweis, dass eine Änderung "technisch nicht möglich" sei, ist nicht zulässig. Behörden und Unternehmen müssen ihre Systeme entsprechend anpassen oder notfalls manuelle Lösungen finden.
Das Offenbarungsverbot schützt Trans* Menschen davor, dass ihre frühere Geschlechtszugehörigkeit ohne ihre Zustimmung offenbart wird. Das bedeutet:
Das Offenbarungsverbot ist sowohl im alten TSG als auch im neuen SBGG verankert.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Dies umfasst nach aktueller Rechtsprechung auch Trans* Menschen:
Wichtig: Das AGG enthält eine Beweislastumkehr. Wenn es Indizien für eine Diskriminierung gibt, muss die andere Seite beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Das erleichtert die Rechtsdurchsetzung erheblich.
AGG-Ansprüche müssen innerhalb von 2 Monaten nach der Diskriminierung geltend gemacht werden. Bei Diskriminierung im Arbeitsverhältnis sollte schnell gehandelt werden.
Datenschutzrechtliche Fragen können sich ergeben bei:
Grundsätzlich gilt: Nach einer Personenstandsänderung haben Betroffene das Recht, dass ihre Daten in allen Systemen aktualisiert werden. Das Offenbarungsverbot schützt zusätzlich vor ungewollter Weitergabe der früheren Daten.
Kostenlose Beratung bei Diskriminierung nach dem AGG.
Der LSVD bietet Rechtsberatung für LGBTQ+ Menschen an.
Viele Trans* Beratungsstellen können bei rechtlichen Fragen unterstützen oder an spezialisierte Anwält*innen vermitteln.
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