Vornamensänderung für Trans* Personen

So änderst du deinen Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz - einfach, ohne Gutachten und zu geringen Kosten.

Vornamensänderung nach dem SBGG

Seit dem 1. November 2024 ist die Änderung des Vornamens für Trans*-Personen durch das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) deutlich einfacher geworden. Du brauchst keine Gutachten mehr und kannst den Namen frei wählen.

Die Vornamensänderung wird in der Regel zusammen mit der Personenstandsänderung durchgeführt, kann aber auch separat erfolgen.

Gut zu wissen

Du kannst deinen Namen auch ändern, ohne den Geschlechtseintrag zu ändern. Viele Menschen ändern aber beides zusammen in einem Verfahren.

Welchen Namen kann ich wählen?

Du kannst grundsätzlich jeden Vornamen wählen, der in Deutschland zulässig ist. Einige Hinweise:

💡

Tipp zur Namenswahl

Nimm dir Zeit für die Namenswahl. Viele Trans*-Personen probieren ihren neuen Namen erst im Freundeskreis aus, bevor sie ihn offiziell ändern. Die 3-Monats-Wartefrist gibt dir auch nochmal Zeit zum Nachdenken.

Ablauf der Vornamensänderung

Schritt 1: Anmeldung beim Standesamt

Du meldest deine geplante Namensänderung beim Standesamt an. Benötigt wird:

Schritt 2: Wartefrist (3 Monate)

Es folgt eine dreimonatige Bedenkzeit. In dieser Zeit kannst du dir noch Gedanken über deinen Namen machen.

Schritt 3: Erklärung abgeben

Nach 3 Monaten gehst du erneut zum Standesamt und gibst eine Erklärung ab, die eine Versicherung an Eides statt beinhaltet.

Schritt 4: Dokumente ändern

Mit der neuen Geburtsurkunde änderst du alle weiteren Dokumente.

Checkliste: Diese Dokumente musst du ändern

Nach der Vornamensänderung musst du deinen Namen bei vielen Stellen aktualisieren:

Behörden und Ausweise

Finanzen

Arbeit und Bildung

Versicherungen

Sonstiges

💡

Tipp

Mache eine Liste aller Stellen, bei denen du deine Daten ändern musst, und arbeite sie systematisch ab. Viele Änderungen kannst du per E-Mail oder Telefon erledigen.

Kosten

Die Kosten für die meisten anderen Änderungen (Bank, Versicherungen, etc.) sind in der Regel kostenlos.

Das Offenbarungsverbot

Nach der Namensänderung gilt das Offenbarungsverbot. Das bedeutet:

Häufige Fragen

Kann mein alter Arbeitgeber das Zeugnis ändern?

Ja, frühere Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitszeugnisse auf deinen neuen Namen auszustellen. Das gleiche gilt für Bildungseinrichtungen und Abschlusszeugnisse.

Was ist mit meinem Führerschein?

Du brauchst einen neuen Führerschein. Die Kosten liegen bei ca. 25 Euro. Der alte Führerschein wird eingezogen.

Wie ändere ich meinen Namen bei der Krankenkasse?

Schicke eine Kopie deiner neuen Geburtsurkunde an deine Krankenkasse. Du erhältst dann eine neue Versichertenkarte. Das ist in der Regel kostenlos.

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