Vornamensänderung nach dem SBGG
Seit dem 1. November 2024 ist die Änderung des Vornamens für Trans*-Personen durch das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) deutlich einfacher geworden. Du brauchst keine Gutachten mehr und kannst den Namen frei wählen.
Die Vornamensänderung wird in der Regel zusammen mit der Personenstandsänderung durchgeführt, kann aber auch separat erfolgen.
Gut zu wissen
Du kannst deinen Namen auch ändern, ohne den Geschlechtseintrag zu ändern. Viele Menschen ändern aber beides zusammen in einem Verfahren.
Welchen Namen kann ich wählen?
Du kannst grundsätzlich jeden Vornamen wählen, der in Deutschland zulässig ist. Einige Hinweise:
- Freie Wahl: Du bist nicht auf "typisch männliche" oder "typisch weibliche" Namen beschränkt
- Mehrere Vornamen: Du kannst auch mehrere Vornamen wählen
- Geschlechtsneutrale Namen: Namen wie "Kim", "Luca" oder "Noah" sind möglich
- Einschränkungen: Fantasienamen oder anstößige Namen werden nicht akzeptiert (wie bei allen Namensänderungen)
Tipp zur Namenswahl
Nimm dir Zeit für die Namenswahl. Viele Trans*-Personen probieren ihren neuen Namen erst im Freundeskreis aus, bevor sie ihn offiziell ändern. Die 3-Monats-Wartefrist gibt dir auch nochmal Zeit zum Nachdenken.
Ablauf der Vornamensänderung
Schritt 1: Anmeldung beim Standesamt
Du meldest deine geplante Namensänderung beim Standesamt an. Benötigt wird:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde (falls vorhanden)
- Angabe des gewünschten Vornamens
Schritt 2: Wartefrist (3 Monate)
Es folgt eine dreimonatige Bedenkzeit. In dieser Zeit kannst du dir noch Gedanken über deinen Namen machen.
Schritt 3: Erklärung abgeben
Nach 3 Monaten gehst du erneut zum Standesamt und gibst eine Erklärung ab, die eine Versicherung an Eides statt beinhaltet.
Schritt 4: Dokumente ändern
Mit der neuen Geburtsurkunde änderst du alle weiteren Dokumente.
Checkliste: Diese Dokumente musst du ändern
Nach der Vornamensänderung musst du deinen Namen bei vielen Stellen aktualisieren:
Behörden und Ausweise
- Personalausweis / Reisepass
- Führerschein
- Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung)
- Meldebehörde (erfolgt automatisch)
Finanzen
- Bankkonto / Girocard
- Kreditkarten
- Finanzamt (Steuer-ID bleibt gleich)
Arbeit und Bildung
- Arbeitgeber (Lohnabrechnung, E-Mail, etc.)
- Arbeitszeugnisse (frühere Arbeitgeber sind zur Änderung verpflichtet)
- Abschlusszeugnisse (Schulen und Unis sind zur Änderung verpflichtet)
Versicherungen
- Krankenversicherung / Krankenkasse
- Rentenversicherung
- Private Versicherungen (Haftpflicht, KFZ, etc.)
Sonstiges
- Vermieter / Mietvertrag
- Mobilfunkvertrag
- Internet- und Stromanbieter
- Vereinsmitgliedschaften
- Online-Konten (Amazon, PayPal, etc.)
Tipp
Mache eine Liste aller Stellen, bei denen du deine Daten ändern musst, und arbeite sie systematisch ab. Viele Änderungen kannst du per E-Mail oder Telefon erledigen.
Kosten
- Standesamt: ca. 20-50 Euro
- Geburtsurkunde: ca. 10-15 Euro
- Personalausweis: 37 Euro (unter 24: 22,80 Euro)
- Reisepass: 70 Euro (unter 24: 37,50 Euro)
- Führerschein: ca. 25 Euro
Die Kosten für die meisten anderen Änderungen (Bank, Versicherungen, etc.) sind in der Regel kostenlos.
Das Offenbarungsverbot
Nach der Namensänderung gilt das Offenbarungsverbot. Das bedeutet:
- Dein alter Name darf nicht ohne deine Zustimmung offenbart werden
- Das gilt für Behörden, Arbeitgeber und alle anderen
- Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden
Häufige Fragen
Kann mein alter Arbeitgeber das Zeugnis ändern?
Ja, frühere Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitszeugnisse auf deinen neuen Namen auszustellen. Das gleiche gilt für Bildungseinrichtungen und Abschlusszeugnisse.
Was ist mit meinem Führerschein?
Du brauchst einen neuen Führerschein. Die Kosten liegen bei ca. 25 Euro. Der alte Führerschein wird eingezogen.
Wie ändere ich meinen Namen bei der Krankenkasse?
Schicke eine Kopie deiner neuen Geburtsurkunde an deine Krankenkasse. Du erhältst dann eine neue Versichertenkarte. Das ist in der Regel kostenlos.