Personenstandsänderung

So änderst du deinen Geschlechtseintrag nach dem Selbstbestimmungsgesetz. Alles zum Ablauf, den Voraussetzungen und praktischen Tipps.

Was ist die Personenstandsänderung?

Die Personenstandsänderung bezeichnet die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister. Dieser Eintrag steht in deiner Geburtsurkunde und wird bei allen offiziellen Dokumenten verwendet.

Seit dem 1. November 2024 ist die Personenstandsänderung durch das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) deutlich einfacher geworden. Du benötigst keine Gutachten mehr und musst kein Gerichtsverfahren durchlaufen.

Wichtig zu wissen

Die Personenstandsänderung und die Vornamensänderung können zusammen in einem Verfahren durchgeführt werden. Die meisten Trans*-Personen ändern beides gleichzeitig.

Welche Geschlechtseinträge sind möglich?

In Deutschland kannst du zwischen folgenden Einträgen wählen:

Ablauf der Personenstandsänderung

Schritt 1: Anmeldung beim Standesamt

Du meldest deine geplante Änderung bei deinem zuständigen Standesamt an. Das ist in der Regel das Standesamt deines Wohnorts. Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Mitzubringen:

Schritt 2: Wartefrist von 3 Monaten

Nach der Anmeldung beginnt eine dreimonatige Wartefrist. Diese Zeit soll zur Reflexion dienen. Du musst in dieser Zeit nichts weiter tun.

Schritt 3: Erklärung beim Standesamt

Nach Ablauf der 3 Monate gehst du erneut zum Standesamt und gibst eine Erklärung ab. Diese beinhaltet:

Schritt 4: Neue Dokumente

Das Standesamt stellt dir eine neue Geburtsurkunde aus. Mit dieser kannst du alle weiteren Dokumente ändern lassen (Personalausweis, Führerschein, etc.).

💡

Tipp

Mache dir eine Liste aller Stellen, bei denen du deine Daten ändern musst: Krankenkasse, Bank, Arbeitgeber, Vermieter, Mobilfunkanbieter, etc.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz sind minimal:

Kosten

Die Kosten für die Personenstandsänderung sind gering:

Die früheren hohen Kosten für Gutachten (oft 1.000-2.000 Euro) und Gerichtsverfahren entfallen vollständig.

Sperrfrist

Nach einer Personenstandsänderung gilt eine Sperrfrist von einem Jahr. Innerhalb dieses Zeitraums ist keine erneute Änderung möglich. Danach kann der Eintrag wieder geändert werden.

Häufige Fragen

Muss ich medizinische Maßnahmen nachweisen?

Nein. Die Personenstandsänderung ist vollständig unabhängig von medizinischen Maßnahmen. Du musst weder Hormone nehmen noch Operationen durchführen lassen.

Was passiert mit meinen alten Dokumenten?

Deine alten Dokumente verlieren ihre Gültigkeit. Sie müssen durch neue ersetzt werden. Das Offenbarungsverbot schützt dich davor, dass der alte Eintrag ohne deine Zustimmung offenbart wird.

Kann mein Arbeitgeber die Änderung ablehnen?

Nein. Nach der Personenstandsänderung ist dein Arbeitgeber verpflichtet, deinen neuen Namen und Geschlechtseintrag zu verwenden. Dies gilt auch für Arbeitszeugnisse.

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