Was ist die Personenstandsänderung?
Die Personenstandsänderung bezeichnet die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister. Dieser Eintrag steht in deiner Geburtsurkunde und wird bei allen offiziellen Dokumenten verwendet.
Seit dem 1. November 2024 ist die Personenstandsänderung durch das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) deutlich einfacher geworden. Du benötigst keine Gutachten mehr und musst kein Gerichtsverfahren durchlaufen.
Wichtig zu wissen
Die Personenstandsänderung und die Vornamensänderung können zusammen in einem Verfahren durchgeführt werden. Die meisten Trans*-Personen ändern beides gleichzeitig.
Welche Geschlechtseinträge sind möglich?
In Deutschland kannst du zwischen folgenden Einträgen wählen:
- weiblich
- männlich
- divers
- keine Angabe (Streichung des Geschlechtseintrags)
Ablauf der Personenstandsänderung
Schritt 1: Anmeldung beim Standesamt
Du meldest deine geplante Änderung bei deinem zuständigen Standesamt an. Das ist in der Regel das Standesamt deines Wohnorts. Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde (falls vorhanden)
Schritt 2: Wartefrist von 3 Monaten
Nach der Anmeldung beginnt eine dreimonatige Wartefrist. Diese Zeit soll zur Reflexion dienen. Du musst in dieser Zeit nichts weiter tun.
Schritt 3: Erklärung beim Standesamt
Nach Ablauf der 3 Monate gehst du erneut zum Standesamt und gibst eine Erklärung ab. Diese beinhaltet:
- Die Angabe deines gewünschten Geschlechtseintrags
- Die Angabe deines gewünschten Vornamens (falls du ihn ändern möchtest)
- Eine Versicherung an Eides statt, dass dir die Tragweite der Erklärung bewusst ist
Schritt 4: Neue Dokumente
Das Standesamt stellt dir eine neue Geburtsurkunde aus. Mit dieser kannst du alle weiteren Dokumente ändern lassen (Personalausweis, Führerschein, etc.).
Tipp
Mache dir eine Liste aller Stellen, bei denen du deine Daten ändern musst: Krankenkasse, Bank, Arbeitgeber, Vermieter, Mobilfunkanbieter, etc.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz sind minimal:
- Volljährigkeit: Ab 18 Jahren kannst du die Erklärung selbst abgeben
- 14-17 Jahre: Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich, bei Dissens entscheidet das Familiengericht
- Unter 14 Jahre: Nur die Sorgeberechtigten können die Erklärung abgeben
- Wohnsitz in Deutschland (oder deutsche Staatsangehörigkeit)
Kosten
Die Kosten für die Personenstandsänderung sind gering:
- Gebühr beim Standesamt: ca. 20-50 Euro (je nach Kommune)
- Neue Geburtsurkunde: ca. 10-15 Euro
- Neuer Personalausweis: 37 Euro (unter 24 Jahren: 22,80 Euro)
Die früheren hohen Kosten für Gutachten (oft 1.000-2.000 Euro) und Gerichtsverfahren entfallen vollständig.
Sperrfrist
Nach einer Personenstandsänderung gilt eine Sperrfrist von einem Jahr. Innerhalb dieses Zeitraums ist keine erneute Änderung möglich. Danach kann der Eintrag wieder geändert werden.
Häufige Fragen
Muss ich medizinische Maßnahmen nachweisen?
Nein. Die Personenstandsänderung ist vollständig unabhängig von medizinischen Maßnahmen. Du musst weder Hormone nehmen noch Operationen durchführen lassen.
Was passiert mit meinen alten Dokumenten?
Deine alten Dokumente verlieren ihre Gültigkeit. Sie müssen durch neue ersetzt werden. Das Offenbarungsverbot schützt dich davor, dass der alte Eintrag ohne deine Zustimmung offenbart wird.
Kann mein Arbeitgeber die Änderung ablehnen?
Nein. Nach der Personenstandsänderung ist dein Arbeitgeber verpflichtet, deinen neuen Namen und Geschlechtseintrag zu verwenden. Dies gilt auch für Arbeitszeugnisse.