Rechtliche Informationen

Alles Wichtige zu deinen Rechten als Trans* Person in Deutschland: Vom Selbstbestimmungsgesetz bis zur Kostenübernahme.

Wichtige Themen

Die zentralen rechtlichen Fragen für Trans* Menschen

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Selbstbestimmungsgesetz

Das neue Gesetz ersetzt das TSG und ermöglicht eine einfachere Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag.

Zum SBGG Guide →

Vornamensänderung

So änderst du deinen Vornamen: Ablauf, Voraussetzungen und was du beachten musst.

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Personenstandsänderung

Änderung des Geschlechtseintrags: Rechtliche Grundlagen und praktische Hinweise.

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Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)

Das Selbstbestimmungsgesetz ist am 1. November 2024 in Kraft getreten und löst das alte Transsexuellengesetz (TSG) ab. Es ermöglicht eine deutlich einfachere und würdevollere Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Keine Gutachten mehr: Die bisherigen psychologischen Gutachten entfallen komplett
  • Einfache Erklärung: Änderung durch Erklärung beim Standesamt
  • Dreimonatige Frist: Anmeldung 3 Monate vor der Erklärung
  • Selbstbestimmung: Die eigene Erklärung genügt, keine Fremdbestimmung mehr
  • Offenbarungsverbot: Der frühere Name darf nicht ohne Zustimmung offenbart werden

Ablauf nach dem SBGG

1. Anmeldung beim Standesamt (persönlich oder schriftlich)
2. Wartefrist von 3 Monaten
3. Erklärung beim Standesamt mit Versicherung an Eides statt
4. Neue Urkunden werden ausgestellt

Für wen gilt das Gesetz?

Das Selbstbestimmungsgesetz gilt für alle Menschen, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei Geburt eingetragenen Geschlecht übereinstimmt. Es umfasst:

  • Trans* Personen (Transfrauen, Transmänner)
  • Nicht-binäre Personen
  • Intergeschlechtliche Personen

Sperrfrist

Nach einer Änderung gilt eine Sperrfrist von einem Jahr, bevor eine erneute Änderung möglich ist. Dies soll Missbrauch verhindern und gleichzeitig genuine Selbstbestimmung ermöglichen.

Weitere Rechtsthemen

Wichtige Informationen zu verschiedenen Rechtsbereichen

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Krankenkassen

Deine Rechte bei der Kostenübernahme für Hormontherapie, Operationen und weitere Maßnahmen.

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Arbeitsrecht

Diskriminierungsschutz am Arbeitsplatz, Coming-Out im Job und deine Rechte als Arbeitnehmer*in.

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Definitionen

Alle wichtigen Begriffe rund um Trans* und Recht verständlich erklärt.

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📝

Weitere Rechtsgebiete

Familienrecht, AGG-Diskriminierungsschutz, Datenschutz und Anredefragen.

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Diskriminierungsschutz

Trans* Menschen sind in Deutschland durch verschiedene Gesetze vor Diskriminierung geschützt:

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das AGG schützt vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Nach herrschender Meinung umfasst dies auch die Geschlechtsidentität. Der Schutz gilt in folgenden Bereichen:

  • Arbeitsleben (Bewerbung, Beschäftigung, Kündigung)
  • Zivilrechtliche Verträge (Miete, Dienstleistungen)
  • Sozialschutz und Bildung

Offenbarungsverbot

Nach der Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags gilt ein Offenbarungsverbot: Der frühere Name und Geschlechtseintrag dürfen ohne Zustimmung der betroffenen Person nicht offenbart werden. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

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Tipp bei Diskriminierung

Wenn du Diskriminierung erlebst, dokumentiere den Vorfall und wende dich an eine Beratungsstelle. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet kostenlose Beratung an.

Rechtliche Beratung

Bei konkreten rechtlichen Fragen empfehlen wir, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen:

  • Beratungsstellen: Viele LGBTQ+ Beratungsstellen bieten auch rechtliche Erstberatung an
  • LSVD: Der Lesben- und Schwulenverband bietet Rechtsberatung für LGBTQ+ Menschen
  • Fachanwälte: Für komplexe Fälle gibt es auf Trans*-Recht spezialisierte Anwälte
  • Antidiskriminierungsstelle: Kostenlose Beratung bei Diskriminierung

Beratungsstellen finden

Häufige Fragen

Brauche ich noch Gutachten für die Namensänderung?

Nein, seit dem Selbstbestimmungsgesetz (November 2024) sind keine psychologischen Gutachten mehr erforderlich. Die Änderung erfolgt durch eigene Erklärung beim Standesamt.

Was kostet die Änderung?

Die Gebühren beim Standesamt sind gering (ca. 20-50 Euro je nach Kommune). Die früheren hohen Kosten für Gutachten und Gerichtsverfahren entfallen komplett.

Muss ich mich vorher "outen"?

Das Verfahren beim Standesamt ist vertraulich. Du musst dich nicht öffentlich outen, um die Änderung vorzunehmen.

Was ist mit meinen Zeugnissen und Dokumenten?

Arbeitszeugnisse und Ausbildungsnachweise können auf den neuen Namen umgeschrieben werden. Bildungseinrichtungen und frühere Arbeitgeber sind verpflichtet, dies zu ermöglichen.

Gilt das Offenbarungsverbot auch für Behörden?

Ja, auch Behörden dürfen den früheren Namen und Geschlechtseintrag nicht ohne deine Zustimmung offenbaren, ausser es gibt zwingende rechtliche Gründe.