Alles Wichtige zu deinen Rechten als Trans* Person in Deutschland: Vom Selbstbestimmungsgesetz bis zur Kostenübernahme.
Die zentralen rechtlichen Fragen für Trans* Menschen
Das neue Gesetz ersetzt das TSG und ermöglicht eine einfachere Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag.
Zum SBGG Guide →So änderst du deinen Vornamen: Ablauf, Voraussetzungen und was du beachten musst.
Mehr erfahren →Änderung des Geschlechtseintrags: Rechtliche Grundlagen und praktische Hinweise.
Mehr erfahren →Das Selbstbestimmungsgesetz ist am 1. November 2024 in Kraft getreten und löst das alte Transsexuellengesetz (TSG) ab. Es ermöglicht eine deutlich einfachere und würdevollere Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens.
1. Anmeldung beim Standesamt (persönlich oder schriftlich)
2. Wartefrist von 3 Monaten
3. Erklärung beim Standesamt mit Versicherung an Eides statt
4. Neue Urkunden werden ausgestellt
Das Selbstbestimmungsgesetz gilt für alle Menschen, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei Geburt eingetragenen Geschlecht übereinstimmt. Es umfasst:
Nach einer Änderung gilt eine Sperrfrist von einem Jahr, bevor eine erneute Änderung möglich ist. Dies soll Missbrauch verhindern und gleichzeitig genuine Selbstbestimmung ermöglichen.
Wichtige Informationen zu verschiedenen Rechtsbereichen
Deine Rechte bei der Kostenübernahme für Hormontherapie, Operationen und weitere Maßnahmen.
Mehr erfahren →Diskriminierungsschutz am Arbeitsplatz, Coming-Out im Job und deine Rechte als Arbeitnehmer*in.
Mehr erfahren →Familienrecht, AGG-Diskriminierungsschutz, Datenschutz und Anredefragen.
Mehr erfahren →Trans* Menschen sind in Deutschland durch verschiedene Gesetze vor Diskriminierung geschützt:
Das AGG schützt vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Nach herrschender Meinung umfasst dies auch die Geschlechtsidentität. Der Schutz gilt in folgenden Bereichen:
Nach der Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags gilt ein Offenbarungsverbot: Der frühere Name und Geschlechtseintrag dürfen ohne Zustimmung der betroffenen Person nicht offenbart werden. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Wenn du Diskriminierung erlebst, dokumentiere den Vorfall und wende dich an eine Beratungsstelle. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet kostenlose Beratung an.
Bei konkreten rechtlichen Fragen empfehlen wir, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen:
Nein, seit dem Selbstbestimmungsgesetz (November 2024) sind keine psychologischen Gutachten mehr erforderlich. Die Änderung erfolgt durch eigene Erklärung beim Standesamt.
Die Gebühren beim Standesamt sind gering (ca. 20-50 Euro je nach Kommune). Die früheren hohen Kosten für Gutachten und Gerichtsverfahren entfallen komplett.
Das Verfahren beim Standesamt ist vertraulich. Du musst dich nicht öffentlich outen, um die Änderung vorzunehmen.
Arbeitszeugnisse und Ausbildungsnachweise können auf den neuen Namen umgeschrieben werden. Bildungseinrichtungen und frühere Arbeitgeber sind verpflichtet, dies zu ermöglichen.
Ja, auch Behörden dürfen den früheren Namen und Geschlechtseintrag nicht ohne deine Zustimmung offenbaren, ausser es gibt zwingende rechtliche Gründe.