Was ist geschützt?
Die früheren Vornamen dürfen ohne Zustimmung der betroffenen Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden. Dies gilt auch im Arbeitskontext.
Arbeitsrechtliche Informationen für Trans* Menschen: Diskriminierungsschutz, Coming-out im Job, Zeugnisänderung und deine Rechte als Arbeitnehmer*in.
Das Arbeitsleben stellt Trans* Menschen vor besondere Herausforderungen - vom Coming-out am Arbeitsplatz über die Änderung von Arbeitszeugnissen bis hin zum Schutz vor Diskriminierung. Diese Seite gibt einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen.
Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) gelten neue Regelungen. Das Offenbarungsverbot wurde gestärkt und gilt nun auch für Arbeitgeber. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Trans* Menschen ausdrücklich vor Diskriminierung im Arbeitsleben. Der Schutz umfasst:
Ansprüche nach dem AGG müssen innerhalb von 2 Monaten nach dem diskriminierenden Vorfall schriftlich geltend gemacht werden. Diese Frist ist sehr kurz - handele daher schnell und hole dir bei Bedarf rechtliche Unterstützung.
Nach erfolgter Vornamens- und/oder Personenstandsänderung gilt das Offenbarungsverbot. Das bedeutet:
Die früheren Vornamen dürfen ohne Zustimmung der betroffenen Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden. Dies gilt auch im Arbeitskontext.
Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen und arbeitsrechtliche Dokumente müssen auf den neuen Namen geändert werden. Der ehemalige Arbeitgeber ist zur Neuausstellung verpflichtet.
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz können Verstöße gegen das Offenbarungsverbot als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden - auch durch Arbeitgeber.
Ein wichtiges Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) stellt klar: Trans* Menschen sind nicht verpflichtet, sich bei Vorstellungsgesprächen zu outen - auch nicht, wenn das Geschlecht für die Tätigkeit relevant erscheint.
Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag nicht wegen "arglistiger Täuschung über das Geschlecht" anfechten, wenn eine Trans* Person ihre Transidentität nicht offenbart hat.
Leider bestehen weiterhin Hürden beim Zugang zum Arbeitsmarkt:
Wenn du Diskriminierung im Bewerbungsverfahren erlebst, dokumentiere alles sorgfältig und hole dir rechtliche Beratung.
Das Coming-out am Arbeitsplatz ist eine sehr persönliche Entscheidung. Einige Aspekte, die zu bedenken sind:
Es gibt keinen "richtigen" Zeitpunkt. Manche outen sich früh, andere warten bis zur rechtlichen Änderung. Beides ist in Ordnung.
Informiere dich über deine Rechte. Sprich ggf. vorher mit HR oder einer Vertrauensperson. Manche Unternehmen haben LGBTQ+ Netzwerke.
Suche dir Unterstützung - sei es durch Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen oder Gewerkschaften.
Ein Grundsatzurteil des Landesarbeitsgerichts Berlin hat klargestellt: Trans* Menschen haben einen Rechtsanspruch auf Arbeitskleidung entsprechend ihrer Geschlechtsidentität - auch vor der rechtlichen Vornamensänderung.
Im konkreten Fall wurde die BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) dazu verurteilt, einer Trans* Frau weibliche Dienstkleidung als Busfahrerin zur Verfügung zu stellen. Die Verweigerung entsprechender Arbeitskleidung ist kein Kündigungsgrund.
Leider erleben Trans* Menschen am Arbeitsplatz häufig Diskriminierung:
Nach der Vornamens- und Personenstandsänderung hast du einen Anspruch darauf, dass Arbeitszeugnisse auf den neuen Namen ausgestellt werden.
Die ADS berät kostenlos bei Diskriminierung und kann zwischen den Parteien vermitteln.
Ver.di, IG Metall und andere Gewerkschaften bieten Rechtsberatung für Mitglieder und setzen sich für LGBTQ+ Rechte ein.
Die Trans* Beratungsstellen in NRW können bei arbeitsrechtlichen Fragen unterstützen und an spezialisierte Stellen vermitteln.
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