Aktion Standesamt 2018
Die Aktion Standesamt 2018 fordert ein Gesetz zu einem selbstbestimmten positiven dritten Geschlechtseintrag bis Jahresende 2018. Wir knüpfen damit an die Kampagne „Dritte Option“ und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 an.
Der Gesetzgeber ist durch jenen Beschluss verpflichtet worden, bis zum 31.12.2018 einen positiven dritten Geschlechtseintrag einzurichten. Alternativ könne er aber auch den staatlich erfassten Geschlechtseintrag komplett abschaffen. Wir fordern, dass das zukünftige Gesetz unser Recht auf eine selbstbestimmte Geschlechtsidentität achten wird. Dafür machen wir öffentlich Druck!
Wie?
Wir warten nicht erst auf die Reform, wir beantragen vorher schon unseren selbstbestimmten Geschlechtseintrag!
Du bist auch unzufrieden mit der derzeitigen Regelung zum Geschlechtseintrag? Dann komm mit uns zum Standesamt und beantrage deinen eigenen Eintrag:
Mo. 08. – Fr. 12. Oktober
Aktionswoche bundesweit
Anträge beim Standesamt einreichen
Sa, 13.10.
Feierlicher Abschluss
Große Kundgebung in Berlin
Neugierig geworden?
Lokale Termine und Details zur Beantragung und unseren Forderungen an die Gesetzgebung findest du auf dieser Webseite.
„Aktion Standesamt… das gab’s doch schonmal?“
Genau!
Der Name „Aktion Standesamt 2018“ bezieht sich auf eine frühere „Aktion Standesamt“ von 1992. Damals haben zahlreiche Paare bei ihrem Standesamt das Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare beantragt. Im Herbst 2018 werden wir erneut in die Standesämter gehen – diesmal aber nicht, um zu heiraten, sondern um endlich unser Geschlecht korrekt eintragen zu lassen!
Kommst du mit?
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